Viele Altdorfer rieben sich verwundert die Augen, als sie diese Meldung im Boten lasen: „Sensationelle Wendung beim Graffiti-Areal“. Auch ich. Hatten Bürgermeister und Stadtratsmehrheit (CSU und FW/UNA) doch in den letzten Monaten genau das Gegenteil kommuniziert und sogar ein Ratsbegehren gegen das Bürgerbegehren gesetzt, in dem sie noch eine massive Bebauung mit einer Seniorenwohnanlage wünschten.
Nur wenige Tage vorher nannte der Vorsitzende der Altdorfer CSU, Dr. Bernd Eckstein, in der CSU-Zeitschrift „Akzente“ einen Kauf durch die Stadt „Verstaatlichung“ und wies auf das Recht des Grundstückseigentümers hin, das es zu respektieren gilt. Doch plötzlich ist wieder das Gegenteil richtig und „die Stadt Altdorf bekäme eine schöne grüne Lunge mit Erholungswert ohne Bebauung.“ (Zitat Erich Odörfer). Es ist damit die zweite 180-Grad-Wende des Bürgermeisters in diesem Fall. Noch 2015 stimmten er und der Stadtrat einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 40, danach wollte er das Gegenteil und jetzt wieder zurück. Das ist ja grundsätzlich gut (der Prozess bis dahin ist allerdings alles andere als das, was ich persönlich politisch für sinnvoll und vernünftig halte).
Aber in der Erklärung dazu auf der Website der Stadt Altdorf fallen zwei Dinge auf:
- „In mehreren Verhandlungen mit den zuständigen Stellen bei der Regierung, Fachgebiet Städtebau, konnte Odörfer erreichen, dass für einen Stadtpark im Gebiet „Graffiti-Areal“ für den Grunderwerb nach den Sätzen eines vom Gutachterausschuss des Landratsamtes erstellten Verkehrswertgutachtens 60 % der förderfähigen Kosten als Städtebauförderung in Aussicht gestellt wurden.“
D.h. die Förderung scheint noch nicht zugesagt zu sein, sondern sie wurde nur „in Aussicht gestellt“ und soll eine Bedingung für den Kauf sein. Sollte die Zusage also nicht erfolgen, wäre wieder viel Zeit verstrichen (vergeudet?) und das Ende der Bindung an den Bürgerentscheid sowie das Auslaufen der Veränderungssperre im Herbst rücken immer näher. - „Auf dem Gelände werden alle baulichen Anlagen entfernt, damit ein Stadtpark errichtet werden kann, der ebenfalls mit Städtebaumitteln gefördert wird.“
Wer will denn eigentlich, dass alle baulichen Anlagen entfernt werden? Eine Voraussetzung für die Förderung kann es m.E. nicht sein, da im genannten Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ausdrücklich auch „die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden“ gefördert wird.
Ist es wirklich sinnvoll, die ganze Fläche für einen Stadtpark zu nutzen? Und besteht dann nicht die Gefahr, dass ohne jedes gastronomische Angebot (wenigstens ein Kiosk wäre wichtig) der Park nur mäßig genutzt wird? Ist nicht auch das Gebäude vorn an der Straße ein Lärm- und Sichtschutz für die gewollte Parkanlage und gibt es nicht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für das (oder ein anderes, neu zu bauendes) Gebäude? Könnte die Verpachtung des Gebäudes nicht wesentlich zu den laufenden Kosten eines Stadtparks beitragen? Ich würde den Erhalt des Gebäudes auf jeden Fall nicht vorschnell ausschließen und einen Abriss keines Falls zur Bedingung für einen Kauf des Grundstücks machen.
Also ein Kauf des Grundstücks nur mit 60% Förderung und bei Entfernung aller baulichen Anlagen soll dann der Kompromiss bzw. die Lösung sein, „die sowohl dem Stadtrat als auch den Bürgern gerecht werden könnte“ (Stadtrats- und Bürgerwille liegen also scheinbar auseinander, das scheint mir eins der Hauptprobleme zu sein). Ich sehe da noch sehr viel Diskussionsbedarf und befürchte, dass die Zeit für eine Lösung sehr knapp wird. Am Ende könnte wieder wertvolle Zeit vergeudet worden sein und die Eigentümerin stellt im Herbst einen legitimen Bauantrag mit massiver Bebauung, der dann nicht mehr abgelehnt werden kann.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass nur ein sofortiger Kauf des Graffiti-Areals durch die Stadt Altdorf den Erhalt der letzten großen Grünfläche der Stadt sichern kann. Deswegen ist es immer noch wichtig, die Petition dazu zu unterschreiben: „Die Stadt Altdorf soll das Graffiti-Areal kaufen.“
Christian Lamprecht
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